Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 werden in tausenden Unternehmen in Deutschland neue Betriebsräte gewählt. Die CDA ruft alle wahlberechtigten Beschäftigten auf, wählen zu gehen. Mitbestimmung im Betrieb ist ein zentrales Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

"Sie sollten dieses Recht auch nutzen", sagt der Bezirksvorsitzende der CDA Ruhr Christian Brandt zum Start der Betriebsratswahlen. Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeiter sind wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten.
Zusammen mit den Gewerkschaften setzt sich die CDA für starke Betriebsräte ein. Durch eine Personalvertretung können die Beschäftigten ihre Rechte gemeinsam besser durchsetzen. Betriebsräte sind nah dran an den Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen und insgesamt ist ein Unternehmen erfolgreicher, wenn seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv beteiligt werden.
Deshalb wirbt die CDA auch für Betriebsratsgründungen in Unternehmen, in denen es noch keine Mitarbeitervertretung gibt. Dafür braucht es mutige und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich zusammentun. Unternehmen dürfen solche Bemühungen nicht behindern. Klar ist: Die Behinderung von Betriebsratsgründungen ist strafbar. Hier müssen auch Staatsanwaltschaften aktiv werden.

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